Bildungsurlaub im Norden
Ihr gutes Recht auf Fortbildung
Was viele nicht wissen: Bis auf Bayern und Sachsen haben alle deutschen Bundesländer in Gesetzen zur beruflichen Freistellung festgehalten, dass Arbeitnehmende ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr haben – vorausgesetzt sie arbeiten fünf Tage pro Woche. Sollte es in einem Jahr mal nicht passen, gibt es die Möglichkeit, den Bildungsurlaub einzufrieren und im Folgejahr zehn Tage freigestellt zu werden.
Freie Wahl bei den Veranstaltungen
Zu welchem Thema Sie sich weiterbilden möchten, steht Ihnen völlig frei. Es muss kein direkter Zusammenhang zu Ihrer Tätigkeit bestehen. Wünschenswert ist dies für viele Arbeitgeber natürlich trotzdem. Besprechen Sie die am besten die Möglichkeiten direkt mit Ihrem Unternehmen – besonders wichtig in den Bundesländern, die kein Gesetz zum Bildungsurlaub verabschiedet haben.